Ihre Rechte
(Fremdverschulden - Haftplichtschaden - nach Gesetzesvorgaben)
1. Ihr Recht: Schadenfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen
Ihnen steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihre Wahl zur Beweissicherung und zur Feststellung von Schadenumfang, Schadenhöhe, Wertminderung, Restwert, Wiederbeschaffungswert und
voraussichtliche Reparaturdauer zu beauftragen.
Die Kosten für das Gutachten hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
2. Ihr Recht: Reparatur in der Werkstatt Ihres Verstrauens
Sie dürfen Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen. Ihre Werkstatt garantiert Ihnen eine technisch einwandfreie Reparatur und damit die
Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs.
Versicherung haben kein Recht, Ihnen eine andere Werkstatt vorzuschreiben.
3. Ihr Recht: Inanspruchnahme eines Mietwagens oder Nutzungsauswahlentschädigung
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls können Sie einen Mietwagen beanspruchen.
Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie alternativ Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.
4. Ihr Recht: Schadenabwicklung durch einen Rechtsanwalt Ihres Verstrauens
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu übernehmen.
5. Ihr Recht: Reparaturkostenübernahmeerklärung
Zur Erleichterung der Zahlungsabwicklung können Sie die von der Werkstatt Ihres Vertrauens vorgehaltenen Formular "Reparaturkostenübernahmeerklärung" verwenden, da die Versicherung bei Vorlage dieser
Erklärung in der Regel direkt an die Fachwerkstatt auszahlen kann. Dadurch können Sie es vielfach vermeiden, für die Reparaturkosten in Vorleistung treten zu müssen.